Schulausfall bei extremen
Wetterverhältnissen
In den Hinweisen für Eltern des OHG heißt es zum Thema “Gefährliche Wetterbedingungen”:
Die Entscheidung, ob bei uns der Unterricht wegen witterungsbedingt extremer Straßenverhältnisse ausfällt, trifft der Landkreis Gifhorn. Der Schulträger ist verpflichtet, die Durchsage so früh wie möglich über den Rundfunk bekannt zu geben, damit sich Ihr Kind nicht erst auf den Weg macht.
Der Landkreis trifft die Entscheidung bis 5.30 Uhr morgens. Veröffentlicht wird die Entscheidung unter www.vmz-niedersachsen.de oder www.gifhorn.de und zusätzlich im Rundfunk.
Auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, können Sie unter extremen Wetterbedingungen zu dem Schluss kommen, dass der Schulweg zu unsicher ist. In diesem Fall können Sie Ihr Kind, das noch die Mittelstufe besucht, für einen Tag zu Hause behalten oder früher von der Schule abholen.
Sollte sich ein Wetterumschwung mit Glatteisbildung oder starken Schneefällen während der Unterrichtszeit ereignen, so kann die Schulleitung nach sorgfältiger Prüfung der Lage den Unterricht vorzeitig beenden, wenn die Beförderung der Schüler/innen gewährleistet ist.
Zum Thema Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen informiert auch unser Schulträger der Landkreis Gifhorn:
Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können auch im Landkreis Gifhorn dazu führen, dass die Schulwege zu gefährlich sind. Ob der Unterricht ausfällt entscheidet der Landkreis.
Die Entscheidung über Unterrichtsausfall ist immer eine Risikoabwägung, die mit verschiedenen Stellen abgesprochen wird. Die Straßenmeistereien, die Beförderungsunternehmen und der Landkreis schätzen die Verkehrslage ein. Spätestens um 5.30 Uhr muss die endgültige Entscheidung gefallen sein: Kann die Schülerbeförderung sicher abgewickelt werden oder nicht.
Wenn die Sicherheit der Schulwege und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, ordnet der Landkreis Gifhorn den Unterrichtsausfall an. Die öffentlichen Busse stellen in der gefährdeten Zeit die Beförderung ein. Auch die Sonderbeförderung zu den Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Gifhorn wird dann aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchgeführt.
Bei einem generellen Schulausfall gewährleisten die Schulen für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, die Betreuung.
Genaue Informationen über Schulausfälle werden über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich unter vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ oder unter www.gifhorn.de – Allgemeines — zu informieren.
Grundsätzlich gilt, dass Eltern von Kindern bis zur 10. Klasse, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, kann die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden. Eine Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird jedoch bis zum Verlassen der Schule sichergestellt. Die „Kleinsten“ im Primarbereich dürfen nur dann vorzeitig nach Haus entlassen werden, wenn sie von den Eltern abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich telefonisch mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.