Krankmeldung
Kontakt
1. Erkrankungen und andere nicht vorhersehbare Gründe
Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen Sie als Erziehungsberechtigte oder als volljährige Schüler und Schülerinnen bis 8.00 Uhr die Schule über das I-Serv Elternkonto unter Nennung der Gründe, z.B. Krankheit, Arzttermin. Das I-Serv Modul Abwesenheiten ist nicht dazu da, Ihr Kind über vergangene Abwesenheiten anschließend zu entschuldigen. Nach Wiederaufnahme des Unterrichts muss keine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden. Sollte Ihr Kind längerfristig erkrankt sein, so nehmen Sie bitte nach spätestens einer Woche Kontakt mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin bzw. dem Tutor oder der Tutorin auf. Die Schule kann – insbesondere bei gehäuften oder längerfristigen Fehlzeiten – eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Geforderte Schulunfähigkeitsbescheinigungen sind spätestens eine Woche nach Einholen der Bescheinigung abzugeben.
An Tagen mit Klassenarbeiten, Klausuren, Referaten etc.
Bitte einen kurzen Hinweis unter Bemerkungen geben, dass eine Klausur, eine Klassenarbeit, ein Referat oder andere Leistungsnachweise an diesem Tag geschrieben bzw. gehalten werden sollte. Wer diese unentschuldigt versäumt, muss mit einer ungenügenden Bewertung rechnen. Spätestens am ersten Anwesenheitstag muss Kontakt zur Fachlehrkraft aufgenommen werden, um zu besprechen, in welcher Form die Leistung nachträglich erbracht werden kann.
Krankheit während der Unterrichtszeit
Wird Ihr Kind während der Unterrichtszeit krank, so teilt es dies seiner Fachlehrerin oder seinem Fachlehrer mit, meldet sich im Sekretariat und sucht dann das Krankenzimmer auf. Sie werden vom Sekretariat benachrichtigt und holen Ihr erkranktes Kind ab oder organisieren die Abholung durch eine volljährige Person. Bei unklaren Symptomen wird nach Einschätzung der Lage der Notarzt gerufen. Volljährige Schüler und Schülerinnen melden sich ebenfalls im Sekretariat ab. Sie entscheiden selbst darüber, ob sie abgeholt werden müssen oder allein den Heimweg antreten können.
Sportunterricht in der Sek I und in der Sek II
Im Sportunterricht herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, auch wenn eine aktive Teilnahme nicht möglich ist. Nur in sehr seltenen Fällen ist eine Abwesenheit im Sportunterricht möglich, obwohl der Schüler oder die Schülerin vorher am Unterricht teilgenommen hat.
Zusatz: Sportunterricht und Unterricht im Seminarfach in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Zusätzlich zur Abmeldung im Sekretariat muss die Sport- oder Seminarfachlehrkraft unverzüglich mündlich (etwa über das Lehrerzimmer) oder falls nicht persönlich erreichbar per E-Mail über das Fehlen informiert werden.
2. Beurlaubungen
Von Entschuldigungen für unvorhersehbare Fehlzeiten sind Beurlaubungen zu unterscheiden. Wenn das Fehlen vorhersehbar ist, wie ein Termin beim Kieferorthopäden oder die Führerscheinprüfung, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Über einen Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht, die sich auf einen Tag beschränkt, entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Tutorin oder der Tutor.
Beurlaubungsanträge für einen längeren Zeitraum oder unmittelbar vor bzw. im direkten Anschluss an die Ferien sind zusätzlich an den Schulleiter zu richten. Die Anträge sind rechtzeitig vorher mit einer Anlage (z. B. Mitteilungsschreiben für den Führerscheinprüfungstermin, Einladungskarte zur Hochzeit) einzureichen (Ausnahme: Arzttermine, bei ganztägigen Beurlaubungen bitte ärztliche Bescheinigung nachreichen). Antragsformulare sind online auf unserer Homepage zu finden oder werden über das Sekretariat ausgehändigt.