Gremien
Schulvorstand — Schulelternrat — Schülerrat — Schulverein
Der Schulvorstand des OHG
Eltern:
M. Gryglewski, U. Kleine, Ö. Polat, E. Stölting
Schüler:
S. Al-Wassiti, P. Knotz, P. Lindhorst, H. Roth
Lehrer:
Frau Pilarski (Leitung), Herr Beesk, Frau Dudda, Herr Denecke, Herr Mischnick, Frau Reuter, Herr Stolle, Herr Trampenau
Schulelternrat
Der Schulelternrat vertritt die Belange der Eltern an der Schule. Er besteht aus den Klassen-Elternvertreter*innen und ihren Stellvertreter*innen. Alle Belange der Klasse werden zunächst in diesem Kreis geregelt, für alles darüber hinausgehende ist der Schulelternrat zuständig.
Der Schulelternrat wird durch den Vorstand vertreten, der in der Wahlperiode 2019/2021 aus folgenden Mitgliedern besteht:
Vorsitzender: Ulrich Kleine
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Eckhard Stölting
Beisitzer: Melanie Gryglewski, Kerstin Naß, Önder Polat
Wenn es Bedarf bzw. Fragestellungen über die Klassenbelange hinaus gibt oder Ihr Anregungen und Vorschläge zur Elternarbeit habet, dann sprecht uns bitte gerne an.
Kontakt: SER.ulrich.kleine@ohggf.de
Schülerrat
Was sind die Aufgaben des Schülerrats (SR)?
Der Schülerrat vertritt die Interessen und Meinungen der Schüler als eine Einheit vor den Lehrern, dem Elternrat und der Schulleitung. Er besteht aus ca. 50 Klassensprechern und engagierten Schülern und ist in verschiedenen Ausschüssen vertreten, beispielsweise in Fachkonferenzen oder im Schulvorstand.
Im Grunde sind wir die Stimme der Schülerschaft.
Wie werde ich Mitglied im Schülerrat?
Wenn du Klassensprecher bist, bist du direkt Mitglied im SR.
Aber was machst du, wenn du kein Klassensprecher geworden bist? Ganz einfach, du kommst zur ersten Sitzung. Dort kannst du dich in die SR reinwählen lassen und gleich mitwirken.
SR Vorstand:
Ein Vorstand wird gewählt, der aus 8 Mitgliedern besteht und indem jeder Jahrgang vertreten ist Der Vorstand organisiert die Sitzungen und zudem auch Projekte (z.B. den SV Tag).
Aufgaben eines Klassensprechers:
In der PDF steht alles was man wissen muss, um ein guter Klassensprecher zu sein.
Rechte eines Schülers:
„Lehrer haben immer Recht?“ Das stimmt nicht ganz, denn auch Schüler haben Rechte, die sie kennen sollten. Unten steht eine PDF zum Download in der das Ganze einmal zusammengefasst ist.
Engagement außerhalb des SR:
Neben dem SR hast du noch viele andere Möglichkeiten, dich zu engagieren. Beispielsweise beim „Runde Tisch“ wo du Anregungen, die die Stadt Gifhorn betreffen, gewählten Politikern mitteilen kannst — die Veranstaltung findet dreimal im Jahr statt. Schulintern ist jedem die Möglichkeit offen, in der Schülerzeitung Artikel zu verfassen, an verschiedenen AGs teilzunehmen und sich in der eigenen Klasse aktiv für ein gesundes Miteinander einzusetzen.
Kontakt:
Falls ihr noch irgendwelche Fragen oder Anregungen habt, dann kontaktiert uns doch unter dieser E‑Mail Adresse! sv-vorstand@ohggf.de
Schulverein
Verein der Eltern, Freunde, Förderer und Ehemaligen des OHG
in Gifhorn e.V.


Downloads: Schulverein Beitrittsformular /// Satzung des Schulvereins
Der Schulverein des Otto-Hahn-Gymnasiums – oder genauer: Verein der Eltern, Freunde, Förderer und Ehemaligen des OHG in Gifhorn e.V. — hat derzeit knapp 770 Mitglieder.
Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung), die staatliche und kommunale Fürsorge für alle Aufgaben des Otto-Hahn-Gymnasiums in Gifhorn zu ergänzen. Insbesondere ist Zweck des Vereins, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Ehemaligen und Schule einerseits und Wirtschaft, Berufswelt und Wissenschaft andererseits zu fördern, die Verbundenheit der ehemaligen Schülerinnen und Schüler mit der Schule zu pflegen und die lebendige Schulgemeinschaft weiterzuentwickeln, die Schule bei der Ausstattung mit Bildungseinrichtungen zu unterstützen, ihre Veranstaltungen zu fördern und Schülern soziale Hilfe zu gewähren.
Der Schulverein finanzierte in der Vergangenheit vieles — besonders im AG-Bereich — was das Schulleben ein bisschen schöner macht. Z. B. im Jahr 2011 finanzierte der Schulverein unter anderem:
- Ergänzung der Ausstattung Französisch, 5 Büchersets „Prix des Lycéens allemands”
- Knigge Seminar, Zuschuss
- Bücher für die Schülerbücherei am Lehmweg
- MUN (Model United Nations) AG, Zuschuss
- Zuschüsse zu Klassen- und Projektfahrten für Schüler aus Familien mit knappem Budget
- Preise für Wettbewerbe
Insgesamt flossen etwa 7.000,00 Euro in gemeinnützige Projekte. Darauf können Sie stolz sein!
Um diese erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können, werben wir um Ihre Mithilfe.
Falls Sie noch nicht Mitglied im Schulverein sein sollten wäre es nett, wenn Sie sich noch einmal sorgfältig überlegten, ob Sie den recht kleinen Jahresbeitrag von 12,50 Euro nicht doch erübrigen können, um damit den Schülerinnen und Schülern noch bessere Unterrichtsvoraussetzungen zu schaffen. Der Beitrag gilt steuerlich als Spende (Kontoauszug gilt als Spendenquittung) und kann bei der Einkommensteuererklärungabgesetzt werden.
Um für Sie und den Schatzmeister den Arbeitsaufwand möglichst gering zu halten empfiehlt es sich, den Jahresbeitrag per Lastschrifteinzug zu bezahlen. Zu Ihrer Sicherheit können Sie die Lastschriftbuchung innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Der Einzug erfolgt normalerweise im 1.Quartal des Jahres, damit der Schatzmeister rechtzeitig zur Mitgliederversammlung im April einen fundierten Kassenbericht erstellen kann.Bei Fragen können Sie sich auch direkt an den Vorstand wenden, die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf der Homepage.
Kontakt:
Verein der Eltern, Ehemaligen und Freunde des Otto-Hahn-Gymnasiums e.V.
Schulverein Otto-Hahn-Gymnasium Gifhorn – Dannenbütteler Weg 2 – 38518 Gifhorn
Vorsitzende: Carola Wildner- Alter Postweg 37 – 38518 Gifhorn — Telefon: (05371) 7501918
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg , IBAN: DE02269513110011019833
Internet: www.ohg-gf.de Email: ohg-gf-schulverein@gmx.de
Der Schulverein gewährt in besonderen Fällen Zuschüsse zu (Jahrgangs~, Klassen~, Projekt~)-Fahrten und Schulveranstaltungen, damit keinem Schüler aus finanziellen Gründen die Teilnahme verwehrt ist.
Empfänger von Leistungen nach Hartz IV haben bei mehr(!)tägigen Klassenfahrten Anspruch auf Erstattung durch die ARGE. In diesem Bereich wird vom Schulverein nicht bezuschusst. Ein Formular für die Beantragung finden Sie unten als Link. Wenn das Einkommen nur knapp über der Grenze liegt, kann durch die Kosten der Klassenfahrt ein Anspruch neu entstehen.
Im August 2009 erfolgt erstmal die Auszahlung des jährlichen Schulstarterpaketes. Das Schulstarterpaket wird ohne gesonderten Antrag für Kinder gezahlt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (“Hartz IV”) oder Kinderzuschlag haben. Nähere Informationen dazu und zu weiteren Sozialleistungen finden sie auf der Seite